AGB

1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Darlehensbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer im Zusammenhang mit der Gewährung eines Kredits. Ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

2. Auszahlung des Darlehens

Die Auszahlung erfolgt nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags und Erfüllung aller vereinbarten Voraussetzungen. Der Darlehensgeber behält sich das Recht vor, die Auszahlung zu verweigern, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers wesentlich verschlechtern.

3. Zinssatz

Der Zinssatz kann fest oder variabel sein.

  • Festzins: Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert.

  • Variabler Zinssatz: Der Zinssatz kann sich gemäß den im Vertrag definierten Referenzwerten ändern.

Alle Zinsänderungen werden dem Darlehensnehmer rechtzeitig mitgeteilt.

4. Rückzahlung

Die Rückzahlung erfolgt in den im Vertrag festgelegten Raten. Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich; der Darlehensgeber kann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sofern gesetzlich zulässig.

5. Sicherheiten

Der Darlehensgeber kann Sicherheiten verlangen, wie z. B. Bürgschaften, Grundpfandrechte oder Abtretungen. Werden Sicherheiten erheblich beeinträchtigt, kann der Darlehensgeber zusätzliche Absicherungen verlangen.

6. Pflichten des Darlehensnehmers

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich:

  • alle für die Kreditprüfung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß bereitzustellen,

  • Änderungen seiner finanziellen Situation unverzüglich mitzuteilen,

  • die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Darlehensgeber:

  • Verzugszinsen erheben,

  • Mahngebühren verlangen,

  • den Kredit kündigen, wenn der Verzug trotz Mahnung fortbesteht.

8. Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Vertrag kündigen, wenn:

  • der Darlehensnehmer falsche Angaben gemacht hat,

  • vereinbarte Sicherheiten wegfallen,

  • ein schwerwiegender Vertragsverstoß vorliegt.

Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jederzeit mit Einhaltung der gesetzlichen Fristen zurückzahlen.

9. Datenschutz

Der Darlehensgeber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Vertragsabwicklung notwendig ist.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht des Landes, in dem der Darlehensgeber seinen Sitz hat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.